Brand- und Rauchschutz
Sicherheit in allen Bereichen
Unsere Lösungen für Brand- und Rauchschutz
Bestimmungen einhalten und Leben schützen
Die Feuerwiderstandsklassen werden nach DIN 4102 (europaweit nach DIN EN 13501- 2) geregelt. Feuerschutztüren müssen eine Brandprüfung bestehen. Dabei wird festgestellt, ob die Tür als feuerhemmend T30 (= 30 Minuten feuerundurchlässig), hoch feuerhemmend T60 (= 60 Minuten feuerundurchlässig), oder feuerbeständig T90 (= 90 Minuten feuerundurchlässig) eingestuft wird. Das „T“ steht dabei für „Tür“ und das „F“ für die Brandschutzverglasung.
Wir fertigen und montieren Rauchschutztüren und Brandschutztüren für Innenanwendungen nach T30 und T90 sowie Brandschutzverglasungen für Innenanwendung nach F30 und F90.